Strengere Rechnungskriterien innerhalb der EU ab 01.07.2010
Ab 1. Juli 2010 gelten erweiterte Melde- und Deklarationspflichten für Dienstleistungen innerhalb der EU, die zu strengeren Rechnungskriterien führen. Der Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC) empfiehlt Unternehmen, nun Rechnungen aus dem Ausland besonders gründlich zu prüfen.
Bei innergemeinschaftlichen Dienstleistungen ist jetzt überwiegend nicht mehr das Ursprungs- sondern das Bestimmungsland maßgeblich. Daher ist grundsätzlich zunächst vom Rechnungsempfänger zu klären, ob er die Umsatzsteuer einzubehalten oder abzuführen hat. Bei Leistungen, die bisher im Ausland steuerbar waren, muss die Umsatzsteuer gegebenenfalls ab 2010 vom deutschen Unternehmen einbehalten werden.
Darüber hinaus haben nun bereits kleine formelle Fehler weit reichende Folgen und können dazu führen, dass der Vorsteuerabzug ganz oder teilweise verwehrt wird. Eine Korrektur über Ländergrenzen hinweg ist dann oft schwierig und zeitaufwendig
